Auslandsinvestitionen
Das griechische Investitionsrecht hat es sich zum Ziel gemacht, die Liquidität zu erhöhen, Investitionsverfahren zu beschleunigen und Transparenz sicherzustellen. Die neuen Rechtsvorschriften geben einen effizienten Anstaltsrahmen für alle Kapitalanleger, die zum Ziel haben, mehr als 11 Billionen Euro in privaten Investitionen bis 2023 durch Anreize für den privaten Sektor zu erzeugen. Bis heute sind die AMOIRIDIS LAW SERVICES® führend im Bereich der Auslandsinvestitionen. Unser Beratungsdienst hat es sich zum Ziel gemacht Kunden mit Großvermögen in Übersee, die in Griechenland investieren, permanenten Wohnsitz und auch Zugang im Schengen Gebiet erlangen möchten, zu unterstützen:
- Immobilienanlage (verlängerbare Genehmigung alle 5 Jahre). Für weitere Informationen klicken Sie hier.
- Allgemeine Investitionsaktivität (verlängerbare Genehmigung alle 5 Jahre). Für weitere Informationen klicken Sie hier.
- Strategische Investition (verlängerbare Genehmigung alle 10 Jahre). Für weitere Informationen klicken Sie hier.
- Aller anderen Kategorien von Aufenthaltsgenehmigungen. Für weitere Informationen klicken Sie hier um das ganze Gesetz 4251/2014 “Immigration und Soziale Integration Code und andere Vorkehrungen” herunterzuladen, dass alle anderen Kategorien von Aufenthaltsgenehmigungen beinhält.
In Bezug hierauf beinhalten unsere Rechtsleistungen:
- Professionelle Empfehlung für Investitionsanreize gemäß des Neuen Entwicklungsgesetz 4399/2016, Aufenthaltsgenehmigungen für Besitzer von Eigentum die mehr als 250.000 Euro kosten gemäß des Gesetzes 4251/2014 in der Fassung von Nr. 4332/2015, Golden VISA Griechenland Programme, Management und Übertragung von nichterfüllten Beleihungen gemäß des Gesetzes 4354/2015 in der Fassung von Gesetzen 4389/2016 und 4393/2016 usw.
- Dem Kapitalanleger professionelle gerichtliche Antworten oder Erklärungen über gerichtliche oder finanzielle Angelegenheiten zu geben (Beleihungen, Wertpapiere, Verpfändungen), mündlich oder in der Form eines Rechtsgutachtens um ihm eine Aktualisierung der griechischen Gesetze, Politiken und gerichtlichen Entwicklungen anzubieten, weil sie seine Entscheidung gemäß seines Projektes in Griechenland beeinflussen können.
- Der Kapitalanleger in jeder zuständigen Behörde, Rechtsträger oder physischer Person (griechische Botschaften im Ausland, Alldienst der Abteilung der Dezentralen Behörde wo er wohnt, die Stadtbehörde wo das Eigentum sich befindet, die griechische Ministerien, das Notariat, die Finanzbehörde) vertreten, und ihm helfen alle Formalitäten (Einreisevisum, griechischer Finanzausweis, ein Konto öffnen) abzuwickeln, die gemäß des Gesetzes für den erfolgreichen Abschluss des Projektes notwendig sind.
- Wir helfen dem Kapitalanleger alle Formulare, Anträge, Petitionen, Erklärungen und andere Urkunden (Unternehmensplan), die notwendig für die Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung sind, auszufüllen, die notwendigen Papiere zu sammeln, ihre Übereinstimmung mit dem griechischen Gesetz sicherzustellen und sie den zuständigen Behörden vorzulege
Für weitere Informationen über unsere Leistungen und Kosten für Beratung und Vertretung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.